Stevia (Stevia rebaudiana), in Deutschland auch Honigblatt oder Süßkraut genannt, ist eine Pflanze, deren Blätter in Paraguay bereits seit einigen Jahrhunderten zum Süßen von Tees verwendet werden. Die Blätter enthalten den natürlichen Süßstoff Steviosid und gelten als sehr viel süßer als herkömmlicher Zucker.
Die wichtigsten Vorteile:
Stevia-Blätter und Steviolglykoside sind natürliche Produkte und enthalten keine Kalorien.
In Ländern wie Japan, Südkorea und China wird Stevia bereits seit mehr als 30 Jahren als Süßstoff genutzt, in den USA ist sie als Nahrundsergänzungsmittel erhältlich. In Deutschland ist die Pflanze jedoch nicht als Nahrungsmittel zugelassen.
Obwohl Stevia in anderen Ländern zum Zwecke des Verzehrs zugelassen ist, darf die Pflanze in Deutschland nur zum kosmetischen Verbrauch, als Anschauungsmaterial in Form von Fluids, getrockneten Blättern oder als Zierpflanze angeboten werden. Das liegt daran, dass Stevia als neuartiges Lebensmittel auf dem europäischen Markt unter die Vorschriften der Novel-Food-Verordnung fällt.
Novel-Food-Verordnung
Am 27. Januar 1997 trat die europäische Novel-Food-Verordnung in Kraft. Hiernach sind neuartige Lebensmittel unter Anderem solche, die der Allgemeinheit bisher nicht in nenenswertem Umfang zum Verzehr angeboten wurden, wie beispielsweise Lebensmittel aus fremden Kulturkreisen. Ebenso ist in der Verordnung festgelegt, welche Stationen ein Lebensmittel durchlaufen muss, um in den Verkehr gebracht zu werden.
Um eine Zulassung zu bewirken, müsste unter Anderem nachgewiesen werden, dass
- der Verzehr keine Gefahr für den Verbraucher darstellt
- es durch die Aufnahme eines Ersatzproduktes nicht zu einer Mangelernährung kommt
- keine Irreführung des Verbrauchers bewirkt wird
Aussichten auf die Zulassung von Stevia als Lebensmittel
Bis zur Zulassung des Honigblattes könnten noch Jahre vergehen. Bereits im Jahr 2000 wurde ein Zulassungsantrag von der EU-Kommission abgelehnt, da die Unbedenklichkeit für den Menschen angeblich nicht hinreichend nachgewiesen wurde. Somit seien weitere chemische Analysen und Versuchsreihen nötig. Grund hierfür: In Tierversuchen wurde eine Beeinträchtigung der Fruchtbarkeit nachgewiesen. Befürworter von Stevia halten dagegen, das während der Versuche ungewöhlich hohe Dosen verabreicht wurden, die beim Menschen in etwa einem Verzehr der Hälfte seines Körpergewichts entspräche. Zudem wird vermutet, dass die Süßstofflobby Grund dazu hätte, die Zulassung der süßen Pflanze als Lebenbsmittel oder Lebensmittelzusatz hinaus zu zögern. Im asiatischen Raum nimmt Stevia bereits einen Großteil des Verbrauchs von Süßstoffen ein.
Momentan fehlen in Deutschland die nötigen Investitionsmitteln in die Forschung. Da es keinen Patentschutz für Naturerzeugnisse gibt hätte eine Firma, die investiert nicht das alleinige Recht auf Vermarktung.
Sollte die Unbedenklichkeit von Stevia nachgewiesen werden, könnte dies vor allem für Diabetiker eine Alternative darstellen.
Im Gegensatz zum herkömmlichen Zucker ist der Verzehr nicht schädlich für die Zähne und es konnte nach der Einnahme sogar eine Senkung des Blutzuckerspiegels beobachtet werden.
Weiterführende Informationen:
Verordnung über neuartige Lebensmittel und neuartige Lebensmittelzutaten
medizin.de/gesundheit
Aktuelle Informationen finden Sie stets auf:www.freestevia.de
Videobeiträge zum Thema:
ARD (Plusminus)
Stevia: Zuckerkonkurrent von der EU ausgebremst
RTL
Stevia heißt der neue Süßstoff
|